Diese Bedingungen gelten für Gilden und Vereine, die mit RingScore Ringreiten ausrichten. Für Reiterinnen und Reiter ist RingScore kostenlos, für sie gelten diese Bedingungen nicht.
1. Geltung und Beteiligte
Anbieter: Jonas Neitzel, Süderholmerstraße 106,
25746 Heide, info@ringscore.de (im Folgenden „Betreiber“).
Kunde: die Gilde bzw. der Verein, für den sich eine Verwaltung bei
RingScore anmeldet (im Folgenden „Verein“). Wer sich als Verwaltung anmeldet, versichert, für den Verein
handeln zu dürfen.
Den Datenschutz regelt die Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO; sie ist Teil dieser Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nicht.
2. Was RingScore leistet
RingScore ist eine Webanwendung, mit der der Verein Ringreiten anlegt und durchführt: Startliste, Wertung an den Bahnen per Tablet oder Handy, Stechen, Live-Scoreboard, Ausdrucke und das Archiv der Ergebnisse. Dazu kommen Mitgliederverwaltung, Anmeldung über Mitgliedskonten, Rundmails und eine öffentliche Seite des Vereins mit Beiträgen. Der Betreiber entwickelt RingScore weiter und kann Funktionen ändern, solange der Kern — Ringreiten anlegen, werten und Ergebnisse zeigen — erhalten bleibt.
3. Vertrag und Laufzeit
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Verwaltung den Verein anmeldet und diese Bedingungen annimmt. Ein Nutzungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem der Jahresbeitrag bezahlt ist, und endet ein Jahr später. Der Vertrag verlängert sich nicht von selbst. Zahlt der Verein erneut, beginnt mit dem Zahlungstag ein neues Nutzungsjahr. Eine Kündigung ist deshalb nicht nötig.
4. Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 25 Euro. Er ist zu Beginn jedes Nutzungsjahres fällig; der Betreiber schickt dazu eine Rechnung per E-Mail. Maßgeblich ist der Betrag in dieser Rechnung, festgesetzt wie im nächsten Absatz beschrieben. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Der Betreiber kann den Jahresbeitrag jedes Jahr neu festsetzen, nach oben oder nach unten. Ein neuer Beitrag gilt nur für künftige Nutzungsjahre und wird vorher per E-Mail mitgeteilt. Ein bereits bezahltes Jahr ändert sich nicht. Weil sich der Vertrag nicht verlängert, entscheidet der Verein mit der nächsten Zahlung selbst, ob er zum neuen Beitrag weitermacht.
5. Sperre
Ist der Jahresbeitrag einen Monat nach Fälligkeit nicht bezahlt und meldet sich der Verein auf die Erinnerung nicht oder ist er nicht erreichbar, kann der Betreiber den Verein sperren. Der Verein erfährt das per E-Mail.
Gesperrt kann die Verwaltung keine Ringreiten anlegen oder starten. Anmelden, bestehende Ringreiten und ihre Ergebnisse, die Mitgliedskonten, Anmeldungen und Mitglieder bleiben unberührt. Sobald der Beitrag bezahlt ist, hebt der Betreiber die Sperre auf.
Ist der Verein sechs Monate lang gesperrt, ohne zu zahlen oder sich zu melden, gilt das als Ende der Nutzung nach Abschnitt 9.
6. Pflichten des Vereins
- Er hält die Angaben zum Verein (Name, Anschrift, Vertretung, E-Mail) aktuell.
- Er hält die Zugangsdaten seiner Verwaltung geheim und gibt die QR-Codes der Schiedsrichter nur an die vorgesehenen Personen.
- Er stellt nur Inhalte ein, an denen er die Rechte hat und die niemanden verletzen.
- Er erfüllt die Pflichten, die er in der Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO übernommen hat.
- Er nutzt RingScore nur für Ringreiten und das Vereinsleben drumherum, nicht für Werbung für Dritte.
7. Verfügbarkeit
Der Betreiber bemüht sich, RingScore jederzeit erreichbar zu halten, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungen legt er, soweit möglich, nicht auf Wochenenden mit Ringreiten. RingScore braucht eine Internetverbindung an der Bahn; für deren Ausfall auf dem Festplatz ist der Betreiber nicht verantwortlich. Der Verein sollte für den Notfall die Wertungsbögen ausdrucken (im Dashboard „Startliste & Wertungsbögen“), damit das Ringreiten auch ohne Netz weitergeht.
8. Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur, wenn er eine Pflicht verletzt, ohne die der Vertrag nicht sinnvoll erfüllt werden kann und auf die der Verein vertrauen darf, und dann nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung gegenüber Betroffenen nach der DSGVO regelt die Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO (Abschnitt 8); diese Bedingungen schränken sie nicht ein.
9. Ende der Nutzung
Will der Verein RingScore nicht weiter nutzen, teilt er das dem Betreiber mit. Der Betreiber händigt ihm dann alle Daten des Vereins aus: Ringreiten mit Startlisten und Ergebnissen, Mitglieder, Gildenseite und Beiträge, in einem gängigen Format (z. B. CSV oder PDF).
Mit Ablauf des letzten bezahlten Nutzungsjahres löscht der Betreiber den Verein: seine Seite und Beiträge, Mitgliedschaften und Einladungen. Die Ringreiten und ihre Ergebnisse bleiben im Archiv, und mit ihnen Name und Anschrift des Vereins als Ausrichter; dafür gilt die Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO weiter (Abschnitt 7 dort). Namen in den Ergebnissen lassen sich auch danach auf Wunsch abkürzen oder entfernen.
Die Mitgliedskonten bleiben bestehen und gehören den Reiterinnen und Reitern. Wer nur Mitglied dieses Vereins war, ist danach ohne Gilde bzw. Verein bei RingScore, bis sie oder er das Konto selbst löscht. Die Konten der Verwaltung bleiben als Mitgliedskonten bestehen.
10. Schlussbestimmungen
Ändert der Betreiber diese Bedingungen, legt er die neue Fassung vor; der Verein nimmt sie beim nächsten Anmelden an. Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.